Menschenrecht vor Bergrecht!

Aktivismus durch rechtliches Vorgehen

Wer sind wir?

"Menschenrecht vor Bergrecht" ist eine Gruppe von Menschen, die unmittelbar von der Enteignung für die Kohlenzeche Garzweiler II in Deutschland bedroht sind, sowie Menschen aus den umliegenden Dörfern.

Wir sind nicht bereit zu akzeptieren, dass unsere Häuser, unsere Gärten, unsere fruchtbaren Felder, unsere Kulturdenkmäler und unsere ganze Geschichte in einer Sekunde ausgelöscht werden - und das alles für klimaschädliche Kohle.
Nach vielen gemeinsamen Gesprächen haben wir beschlossen, eine Solidaritätsgruppe zu bilden, um uns gegenseitig zu unterstützen. Als Einzelperson ist es praktisch unmöglich, sich dem Druck des deutschen Stromversorgers RWE zu widersetzen, und die meisten Menschen haben nicht die finanziellen Mittel, um sich auf ein Gerichtsverfahren einzulassen. Aber gemeinsam finden wir einen Weg, die Enteignungen für den Kohleabbau durch rechtliche Schritte zu beenden.

Wofür kämpfen wir?

Trotz der fortschreitenden Klimakrise setzt die Bundes-regierung auf die Verbrennung klimaschädlicher Kohle bis 2038 - so steht es im neuen Kohlegesetz. Fünf Dörfer sollen noch abgerissen werden, um die ohnehin schon gewaltige Grube Garzweiler in Nordrhein-Westfalen noch größer zu machen.

Wir wollen unsere Heimat nicht verlassen - und wir werden sie nicht verlassen - weil wir sie lieben. Aus diesen Dörfern, die wegen der Kohle zerstört werden sollen, kommen wir her und werden dort bleiben. Wir kämpfen für unsere Häuser und unsere Dörfer, und wir sind bereit, vor Gericht zu gehen, um sie zu verteidigen.

Welche rechtlichen Schritte unternehmen wir?

Es gibt zwei legale Wege in unserem Plan. Erstens müssen wir die Vorstellung in Frage stellen, dass Zwangsräumungen wegen Kohle in der heutigen Welt immer noch gerechtfertigt sind. Wir werden ein Stück Land beim Bergwerk Garzweiler als einen Testfall nutzen, um die Gerichte über die rechtlichen Fragen der Enteignung zu befragen. Wir werden mit RWE nicht über den Verkauf dieses Grundstücks verhandeln. Wir haben das Unternehmen und die Gemeinde Arnsberg in einer formellen Mitteilung davon in Kenntnis gesetzt. Die nächsten Schritte wären, dass RWE um die formelle Erlaubnis bittet, uns zum Verkauf unserer Häuser zu zwingen. An diesem Punkt werden wir Maßnahmen ergreifen. Dann ist es Sache des Gerichts, zu entscheiden, ob die Enteignung gerechtfertigt und rechtlich zulässig wäre.

Wir haben jedoch noch ein neues Problem. Wir werden auch das neue Kohleausstiegsgesetz der Regierung anfechten, weil wir der Meinung sind, dass es gegen unsere verfassungsmäßigen Rechte verstößt. Das Gesetz enthält eine Bestimmung (§ 48), die erhebliche Auswirkungen auf Menschen wie uns haben wird, die am Tagebau Garzweiler II leben. Das Gesetz besagt, dass die Erweiterung des Tagebaus Garzweiler II eine "Notwendigkeit" für Energiepolitik und Wirtschaft ist. Sie verstößt gegen unser Recht auf Eigentum, auf Menschenwürde und auf Rechtsschutz.
Wir werden daher eine Verfassungsbeschwerde gegen das Kohlegesetz einreichen.


Die Vertreterin dieses Projekts wird Ellen Baker von Client Earth sein.

 

 

18. SEPTEMBER 2020